Um auch die TechniData in die Lage zu versetzen, erforderliche Voraussetzungen einer Förderfähigkeit zu bewerten, haben wir uns dazu entschlossen, das relevante Wissen als IT-Dienstleister im Rahmen einer Zertifizierung beim Bundesamt für Soziale Sicherung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) zu erwerben.
Unsere ersten Mitarbeitenden der TechniData IT-Gruppe absolvierten erfolgreich die Zertifizierung und erfüllen somit die notwendige Voraussetzung, Feststellungen zu treffen, dass informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln erfüllen.